Sie sind hier: Home Themen Coswig soll Erholungsort werden.

Coswig soll Erholungsort werden.

Henry Stricker und Wolfgang TylschDer stellvertretende CDU Landesvorsitzende Dr. Reiner Haseloff und die Kandidaten der CDU Coswig (Anhalt) zur Stadtratswahl am 7. Juni, haben in einer Gesprächsrunde Perspektiven für die größer gewordene Stadt Coswig (Anhalt) gesucht. Ergebnis: Die Stadt soll sich um den Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“ bewerben.
In Coswig hat sich in den vergangenen Jahren viel entwickelt. Mindestens genau so viel steht noch bevor. Besonders wichtig ist es den Coswiger Christdemokraten daher eine langfristige Perspektive zu entwickeln, die auch Leitfaden für die nächsten Jahre im Stadtrat sein kann.
Mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. Reiner Haseloff berieten die CDU Stadtratskandidaten, welche Möglichkeiten Coswig hat, die Innenstadt weiter zu entwickeln und damit ein attraktives Zentrum für die zukünftige so genannte Einheitsgemeinde zu werden.

Mit dem Bau der Umgehungsstraße wird Coswig vom Durchgangsverkehr befreit, damit ist die Voraussetzung für ein ehrgeiziges Projekt gegeben. Die Bewerbung um einen Titel, der zahlreiche Fördertöpfe öffnen kann. „Als „staatlich anerkannter Erholungsort“ kann Coswig (Anhalt) seine Potentiale weiter erschließen und zu einer weiteren Perle an der touristischen Kette werden, die sich gerade in dieser Region von Dessau-Roßlau, über das Wörlitzer Gartenreich bis zur Lutherstadt Wittenberg zieht“, erklärte Dr. Haseloff. Das dieses Vorhaben aber durchaus ambitioniert ist, steht fest. Faktoren wie Übernachtungszahlen und Luftwerte müssen stimmen. Das bewertet eine Arbeitsgruppe, angesiedelt im Wirtschaftsministerium, welches für Tourismus verantwortlich zeichnet.
Wolfgang Tylsch, Vorsitzender der CDU Fraktion und Henry Stricker, Stadtratsvorsitzender in Coswig gaben sich aber sehr optimistisch. „Wir haben schon soviel geschafft und vieles läuft bereits von dem so mancher dachte, dass wird nichts. Bestes Beispiel ist hier das Schloss Coswig in dem fleißig gearbeitet wird oder die Umgehungsstraße die sich mittlerweile in sicherem Fahrwasser befindet. Da sollte es mit viel Tatkraft und Einsatzbereitschaft möglich sein, dieses Ziel zu erreichen und das Prädikat zu bekommen.“

Hintergrund
Grundlage für das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ bildet in Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO). Dabei gelten gem. § 8 folgende Kriterien:

 


Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Erholungsort setzt voraus:

1.    eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage,
2.    für die Ferienerholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter und
3.    Radwege, erschlossenes Wanderwegenetz, Möglichkeiten für Sport und Spiel und
4.    eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von in der Regel mindestens drei Tagen.

Der Titel wird dann vergeben, wenn die Stadt die Anerkennung beantragt und entsprechende Belege und Gutachten zur Erfüllung der Kriterien beibringen konnte.
Die Vergabe erfolgt durch einen Landesfachausschuss, welcher sich u.a. aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Ministeriums für Soziales zusammen setzt.
Hier der Link zur Verordnung: http://st.juris.de/st/KurortV_ST_rahmen.htm

Zuletzt erhielten die Gemeinden Stangerode (360 Einwohner), Seeburg (589 Einwohner) und Elbingerode (5.434 Einwohner) die Anerkennung als „staatlich anerkannter Erholungsort“. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit über 20 Gemeinden mit dieser Prädikatisierung.

Damit verbunden ist eine erhöhte Förderung zur Sicherung und weiteren Erschließung der Orte. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass dieser Titel seine Erwähnung im Finanzausgleichsgesetz und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans findet.
Im Entwurf des Landesentwicklungsplan heißt es z.B.: Das private touristische Angebot (Beherbergungsstätten, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen), die kommunale Infrastruktur sowie die Ortsbilder der Tourismus- und Erholungsorte sollen qualitativ aufgewertet  werden. Dabei sollen die besonderen Anforderungen bestimmter Zielgruppen (Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen) besonders berücksichtigt werden.

© CDU Stadtverband Coswig (Anhalt) 2012