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Stellungnahme zum Einzelhandelsentwicklungskonzept

Wolfgang Tylsch Fraktionsvorsitzender
Zur 23. Sitzung des Stadtrates am 25.10.2007 legt dieCDU/FDP Fraktion Ihre Stellungnahme zum Einzelhandelsentwicklungs- konzept vor. Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Tylsch erklärte dazu, dass die voran gegangene Analyse in Teilen hinter den Erwartungen der Fraktion zurück geblieben ist. Ungeachtet dessen empfindet hält die Fraktion die Schlussfolgerungen und Handlungsemofehlungen für zielführend und dringend notwendig für eine positive Entwicklung unserer Stadt.

 

Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme zum Lesen und als Download. 

 


 

 Stellungnahme als Download (PDF, 28KB)

 

 

Stadtrat von Coswig (Anhalt)
CDU/FDP Fraktion 

21.10.2007 

 

Stellungnahme
zum
Einzelhandelsentwicklungskonzept
für die Stadt Coswig (Anhalt)
(COS-INFO-340/2007)

 

Zur Informationsvorlage COS-INFO-340/2007 vom 25.06.2007 „Einzelhandelsund
Zentrenkonzept Stadt Coswig (Anhalt) nimmt die CDU/FDP Fraktion im
Stadtrat von Coswig (Anhalt) wie folgt Stellung:

 

Die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Strukturierung derEinzelhandelsinfrastruktur mit dem Zweck der zielorientierten Entwicklung und Stärkung der Innenstadt von Coswig (Anhalt) wird von der CDU/FDP Fraktion
befürwortet.
Im Vorfeld der weiteren Betrachtungen muss berücksichtigt werden, dass die Beschränkung resp. der Ausschluss speziell definierter Sortimente in bestimmten Teilen des Stadtgebietes einen nicht unerheblichen Eingriff in den Markt und die Wirtschaft selbst bedeutet. Desweiteren kann eine Restriktion bestimmter Warengruppen die individuelle Berufsfreiheit einschränken.
Dem gegenüber ist aber die Pflicht der Kommune zu sehen, die für eine geordnete Entwicklung in allen Lebensbereichen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorgen zu sorgen hat.
Aus diesem Grund hält die CDU/FDP Fraktion diesen Eingriff in die freie Wirtschaft für gerechtfertigt, da in diesem Fall die möglichst vollständige Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll.
Eben so gerechtfertigt sind die mit diesem Abwägungsprozess verbundenen Kosten welche durch die Analyse und Konzeptionierung entstanden sind. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die CDU/FDP Fraktion die Datenerhebungen als z.T. eher noch zu undifferenziert empfindet, wenngleich eine höhere Detailtiefe
sogar mit höheren Kosten verbunden wäre.

Grundlage der Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die Analyse des Ist-Zustandes und eine Prognose der zu erwartenden Entwicklung. An dieser Stelle wird die Zeitschiene bis 2015 als unzureichend erachtet. Desweiteren kann die Bewertung als langfristiger Untersuchungshorizont nicht nachvollzogen werden. Es handelt sich dabei um einen Zeitraum von lediglich acht Jahren und stellt nach Auffassung der CDU/FDP Fraktion maximal eine mittelfristige Prognose dar. Das Land Sachsen-Anhalt z.B. orientiert sich mit aktueller Gesetzgebung am Jahr 2020 bzw. 2025. Auch das Statistische Landesamt hat seit geraumer Zeit eine regionalisierte Bevölkerungsprognose bis zum Jahre 2025 veröffentlicht. Eine entsprechende Berücksichtigung des demografischen Einflusses während dieses
Zeitraumes wäre bei der Analyse wünschenswert gewesen.

Ein weiterer Punkt, welcher die Verwertung der erhobenen Daten und der sich anschließenden Analyse erschwert, ist die nach Ansicht der Fraktion räumliche Abgrenzung. Die Tatsache, dass die gesamte übrige Verwaltungsgemeinschaft
Zone II darstellt, offenbart einen wenig detailierten Einblick in die Verteilung der Kaufkraft oder die verschiedenen Einschätzungen der Kunden aus den verschiedenen Regionen. Besonders im Hinblick auf die zu erwartende Umsetzung der von der Landesregierung vorbereiteten Einführung der Einheitsgemeinden wäre durchaus von Interesse gewesen, in wie weit die Einschätzung bei Gemeinden wie z.B. Düben oder Buko (in ca. 7 km bzw. 10 km Entfernung zur Stadt) von den Bewertungen von Gemeinden wie Thießen oder Stackelitz (in ca. 15 km bzw. 19 km Entfernung von der Stadt) abweichen.
Ungeachtet dieser Punkte teilt jedoch die CDU/FDP Fraktion die Einschätzung der GMA, dass besonders im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel die Produktivität pro Quadratmeter unterdurchschnittlich ist. Im Zusammenhang mit der hohen Kaufkraftbindung in diesem Bereich kann insgesamt von einer Marktsättigung ausgegangen werden. Der daraus gezogene Schluss: jede weitere Ansiedlung würde nur die Kaufkraft innerhalb des Segments verschieben ist somit folgerichtig und wird unterstützt. Die daraus resultierende Handlungsoption, diese Märkte strukturierter bzw. nur unter gewissen Maßgaben im Stadtgebiet zu verteilen, findet die uneingeschränkte Zustimmung der Fraktion.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch die Siedlung „Ratskiefern“, welche bedingt durch die, dass Stadtgebiet teilende Bundesstraße 187 und die große Entfernung zum nächsten Nahrungs- und Genussmittelversorger, besonders benachteiligt ist. An diesem Punkt muss weiter an einer Ansiedlung eines Unternehmens gearbeitet werden um gerade den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Gütern der kurzfristigen Bedarfsdeckung zu gewährleisten.

Die sich aus der Analyse ableitenden „Bausteine“ entsprechen den Vorstellungen der CDU/FDP Fraktion um mit der Umsetzung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu beginnen. Gleichwohl schätzt die Fraktion ein, dass die
Bausteine Sortimentskonzept und Standortkonzept nicht die einzigen Elemente für eine zielorientierte Stadtentwicklung sein dürfen. Im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes mögen diese Dinge ausreichend sein, unabdingbar für eine positive Entwicklung ist jedoch außerdem ein Leerstandsmanagementkonzept für die Innenstadt bzw. die Haupteinkaufslage sowie ein professionelles und realisierbares Stadtmarketingkonzept. Im Zusammenspiel diesen Komponenten kann nach Ansicht der CDU/FDP Fraktion eine sinnvolle, innenstadtorientierte Entwicklung erst erfolgen.

Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auch auf die Parkplatzsituation zu richten, die mehrfach in den Konzeptdokumenten der GMA Erwähnung findet. Die CDU/FDP Fraktion stimmt der Feststellung uneingeschränkt zu, dass es sich im Bereich der Parkgebühren auf ein „Kommunikationsproblem zwischen der Stadtverwaltung und der lokalen Händlerschaft“ handelt. Desweiteren ist die Frage der zur Verfügung stehenden Parkplätze wenigstens zweifelhaft, wenn nicht unzutreffend. Die Feststellung, dass für die Innenstadt im Bereich der Johann-Sebastian-Bach-Straße ebenfalls Parkplätze zur Verfügung stehen scheint angesichts der bisherigen Schwierigkeiten, den Parkplatz Spiellücke auszulasten, unrealistisch. Bisher ist es den Kunden der Haupteinkaufslage schon scheinbar schwer zu vermitteln gewesen, dass die Parkflächen der Spiellücke in unmittelbarer Lage genutzt werden können. Einen Fußmarsch von der Johann-Sebastian-Bach-Straße in das Stadtzentrum scheint angesichts dieser Tatsache als kaum vorstellbar. Aus diesem Grund sollte über die Parkmöglichen in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums noch einmal grundsätzlich diskutiert werden. Möglichst kurze Wege sollten hier das Ziel sein, um das Erreichen des Zentrums bei einer Anfahrt mit dem Pkw zu erleichtern. Diesbezüglich sollte sowohl über Kurzzeitparkplätze, neue Stellflächen aber auch eine ausgedehnte Kontrolle der vorhandenen Standorte beraten werden.

Die zweifelsohne neuen Erkenntnisse aus der Kundenbefragung bezüglich der Qualität der Einkaufsmöglichkeiten, wie auch die Bewertung des Erscheinungsbildes u.v.m. stellen eine hochgradig interessante Basis für einen offenen Dialog zwischen Einzelhändlern und Stadt dar. Wiewohl die eine oder andere Einschätzung der Befragten innerhalb der Studie nicht unerwartet kam, ist jedoch der nun qualifizierte Gesamtzusammenhang allen Beteiligten deutlich geworden. Aus diesem Grund sollte die Händler nicht nur durch publizieren dieser Ergebnisse informiert werden.

Die CDU/FDP Fraktion ist der Auffassung, dass ein derartiges Konzept nicht nur Aufgaben für die Stadt und Stadtverwaltung beinhaltet, sondern im gleichen Maße auch Aufgaben für die Händler, welche durch die Ergebnisse der Studie nunmehr einen Einblick in die individuellen Empfindungen der Befragten bekommen können. Diese Eindrücke zu nutzen und entsprechend zu reagieren ist elementarer Bestandteil der Umsetzung des Konzeptes. Deshalb sollte das Konzept nicht einfach publiziert werden, sondern durch gezielte Veranstaltungen angeboten werden, evtl. auch durch entsprechende Referenten mit den notwendigen Expertisen. Die Stadt sollte hierbei, im Interesse der Innenstadtentwicklung, helfend zur Seite stehen.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes und die im ersten Arbeitsschritt erfolgte Befragung und Analyse durchaus interessante Anhaltspunkte bietet und eine fundierte Entscheidungsgrundlage
schaffen konnte.
Ungeachtet der, aus Sicht der Fraktion, benannten Mängel, sind die Schlussfolgerungen der GMA sowie die entwickelten Handlungsoptionen als gewinnbringend zu bewerten.

Bereits im Jahre 2001 veröffentlichte die Deutsche Industrie- und Handelskammer ein Innenstadtpapier mit dem Titel „Innenstädte beleben – Stadtregionen stärken“. Dort heißt es u.a.:
„Die Wirtschaft identifiziert sich mit den Zielen der Raumordnung und unterstützt das Leitbild einer polyzentrischen dezentralen Siedlungsentwicklung. Der Erhalt leistungsfähiger und funktionsgerechter Zentren und Stadtregionen ist
eine raumordnerische Aufgabe mit hoher Priorität. Die gewachsenen Stadtstrukturen zählen zum kulturellen Erbe und bilden das Grundgerüst für ein raumdeckendes Versorgungssystem. Wesentliche Grundlage und Leitidee für die Raumordnung, Landesplanung und Bauleitplanung bleibt das Konzept der zentralen Orte.“

Dieser Aufgabe muss die Stadt Coswig (Anhalt), insbesondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung, gerecht werden. Die Entwicklung eines Zentrums mit Einzelhandels- und Komplementärinfrastruktur erhöht die Attraktivität für
Bürgerinnen und Bürger aber auch und gerade für die Wirtschaft, welche unter optimalen Bedingungen eher bereit sein dürfte die noch offenen Versorgungslücken zu schließen.

Um dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren sollte das Konzept, dem die CDU/FDP Fraktion zustimmt, ständig evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Nichts wäre dem Zweck abträglicher als ein starres Korsett, welches auf dynamische Entwicklungen nicht reagieren kann. Dies darf aber auch nicht heißen, dass das Konzept bei nächster Gelegenheit außer Kraft gesetzt wird um eine Ausnahme zu machen. Derartige Konzepte können nur erfolgreich sein, wenn sie mit der notwendigen Konsequenz umgesetzt werden. 

© CDU Stadtverband Coswig (Anhalt) 2012