Bericht über die 23. Sitzung des Stadtrates am 25.10.2007
Geschrieben von: Henry Stricker 13. Juli 2007
Eines der Themen der 23. Sitzung des Stadtrates war die Zustimmung zu einer Zuschussfinanzierung für ein Fördermittelantrag der Kindertagesstätte Amselgarten. Ein Meilenstein war der Beschluss des Einzelhandelsentwicklungs- konzeptes der Stadt Coswig, welches im Verlauf der Sitzung mehrheitlich beschlossen wurde.Desweiteren beschloss der Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, die Ermittlung der Feinstaubbelastung beim Land zu beantragen. Unter Anträge, Anfragen und Mitteilungen stellte die Fraktion der CDU den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, Grundlagen für eine Entscheidung über die Erarbeitung eines Stadtmarketingkonzeptes sowie eines Leerstandmanagements zu erarbeiten.
Bericht über die 23. Sitzung des Stadtrates am 25.10.2007
Nach der Eröffnung der Sitzung und der Begrüßung der Anwesenden wurde die fristgemäße Einladung, die ordentliche Bekanntmachung sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. Der Stadtratsvorsitzende belehrte über das Mitwirkungsverbot nach § 31 GO LSA. Dann bestätigte der Stadtrat die Niederschrift der 22. Sitzung des Stadtrates.
Nachdem die Einwohnerfragestunde abgeschlossen war, rief der Vorsitzende in der Reihenfolge der Tagesordnung die Punkte 5 bis 8 auf, die die Satzungen behandelten, welche mit der Eingemeindung der Gemeinde Wörpen zum 01.01.2008 in die Stadt Coswig (Anhalt) in Verbindung stehen. Die Anpassungen wurden für alle Satzungen einstimmig beschlossen. Die Beschlussübersicht zur Stadtratssitzung führt die einzelnen Satzungen auf. Die Veröffentlichung der Satzungen erfolgt im Amtsblatt. Unter TOP 9 stimmte der Stadtrat einstimmig zu, das der Träger der Einrichtung „Amselgarten“ (Krippengebäude), das Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e.V., bei der Europäischen Union Fördermittel für die Sanierung des Objektes beantragt und die Stadt Coswig (Anhalt) eine notwenige Zuschussfinanzierung bereit stellt.
Zum Thema Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Coswig (Anhalt) gaben die einzelnen Fraktionen noch einmal ihr Stellungnahmen ab. Einem Antrag der Fraktion der SPD zur Konkretisierung der Punkte 4 und 5 des Beschlusstextes wurde mehrheitlich zugestimmt. Insgesamt war der Stadtrat sich mehrheitlich einig, das die ausführliche Vorberatung des Konzeptes in den einzelnen Ausschüssen notwendig war und von allen Fraktionen kritisch und umsichtig behandelt wurde. Vom Stadtrat wurde die Auffassung vertreten, dass dieses Konzept kein starres Gebilde sein darf, welches nicht auf dynamische Entwicklungen reagiert. So sollen u. a. Maßnahmekataloge erarbeitet werden, die das Konzept weiter entwickeln. Am Ende der Aussprache wurde dem Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Coswig (Anhalt) mehrheitlich zugestimmt.
Unter TOP 11 stand die Erhaltungssatzung Altstadt Coswig (Anhalt) auf der Tagesordnung. Diese Satzung ist nötig, um Fördermittel aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beantragen zu können. Der Bauamtsleiter erläuterte, dass mit diesen Mitteln stadtbildprägende denkmalbauliche Objekte gefördert werden können. Nach Satzungsbeschluss sind Förderrichtlinien zur erarbeiten, die vom Bauausschuss der Stadt gebilligt werden müssen. Ähnlich wie bisher sind dann jährliche Maßnahmepläne zu erarbeiten, in den die beantragten Maßnahmen in einer Prioritätenliste eingeordnet werden. Auch dieser Plan wird dann dem Bauausschuss zur Billigung vorgelegt. Auf Rückfrage von Stadträten bestätigte der Bauamtsleiter, das es nach Vorliegen der Richtlinien Informationsveranstaltungen geben wird, auf denen sich interessierte Bürger über die neuen Förderrichtlinien und die notwendigen Genehmigungsanträge informieren und beraten lassen können.
Im TOP 12 hatte die Fraktion der SPD eine Beschlussvorlage zur Ermittlung der Feinstaubbelastung an der B 187 eingebracht. Die Fraktion begründete die Vorlage u. a. damit, dass die Belastung für die Coswiger Innenstadt zunimmt, unter anderem durch den weiteren Ausbau des Gewerbegebietes in Piesteritz, deren Zulieferer zumeist durch die Stadt Coswig (Anhalt) fahren. Hier muss mehr Druck bei den zuständigen Behörden erzeugt werden, die für die Umsetzung der Ortsumfahrung Verantwortung tragen. Laut Aussage der Verwaltung ist für eine kreisangehörige Stadt wie Coswig (Anhalt) für solche Messungen das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung zuständig. Die Verwaltung wird die entsprechenden Anträge stellen und nach einer Vorprüfung durch das Amt, werden gegebenenfalls Messstationen in der Innenstadt aufgebaut. Die Beschlussvorlage fand einstimmiges Einvernehmen vom Stadtrat.
Unter Anträge, Anfragen und Mitteilungen stellte die Fraktion der CDU den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, Grundlagen für eine Entscheidung über die Erarbeitung eines Stadtmarketingkonzeptes sowie eines Leerstandmanagements zu erarbeiten. Mit dem Grundstein des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes der Stadt muss nun die Weiterentwicklung vorangetrieben werden. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, beendete der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung.
Henry Stricker
Vorsitzender des Stadtrates
| < Zurück | Weiter > |
|---|



