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Verwaltungsreform

Verwaltungsreform

Informationen zur landesweiten Neuordnungen der Verwaltungsgemeinschaften.

Innenminister Klaus Jeziorsky hat am Freitag, dem 6. Februar 2004, im Rahmen einer Pressekonferenz den gegenwärtigen Stand bei der Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften vorgestellt und über die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit informiert.

CDU-Fraktion im Stadtrat begrüßt Vorschläge


Zu den Vorschlägen des Innenministers Klaus Jeziorsky erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Wolfgang Tylsch, dass der Vorschlag eine Stärkung der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft selbst bedeutet. Der Weg dahin ist noch sehr holprig aber er muß begehbar gemacht werden. Alle jene die in den Gemeinderäten und im Stadtrat Verantwortung tragen, sind aufgefordert im Interesse und zum Wohle der Bürger zu handeln.




Welche Veränderungen würden sich für die Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) ergeben?


In der folgenden Gegenüberstelleung möchten wir Ihnen die derzeitigen Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft und den Vorschlag des Innenministeriums aufzeigen.


Anzahl  Nach Vorschlag des InnenministeriumsDerzeitige Mitgliedsgemeinden 
 1 Coswig (Anhalt) Coswig (Anhalt)
 2 Buko Buko
 3 Bräsen Cobbelsdorf
 4 Cobbelsdorf Düben
 5 Düben Griebo
 6 Griebo Klieken
 7 Hundeluft Köselitz
 8 Jeber-Bergfrieden Möllensdorf
 9 Klieken Senst
 10 Köselitz Wörpen
 11 Möllensdorf 
 12 Ragösen 
 13 Senst 
 14 Serno 
 15 Stackelitz 
 16 Thießen 
 17 Wörpen 


Hiernach ergibt sich eine Bevölkerungszahl für die derzeitige Verwaltungsgemeinschaft von 12.853 (Stand: 30.06.03).
Nach dem Vorschlag des Innenministers würde sich eine Bevölkerungszahl von 15.652 (Stand: 30.06.03) ergeben.

Somit ist in beiden Fällen nach §§ 75-77 Gemeindeordnung die Rechtsgrundlage gegeben, nach der eine Verwaltungsgemeinschaft mit über 10.000 Einwohnern dauerhafte Leistungsfähigkeit gewährleisten kann.

Daraus ergibt sich, dass der Vorschlag des Innenministers
für Coswig (Anhalt) und die betroffen Gemeinden ein äußerst sinnvoller Vorschlag ist, der nachhaltig das Funktionieren der Verwaltung sicherstellt.
Auch nach der derzeitigen demografischen Entwicklung in unserer Region ist dieses Konzept langfristig erfolgversprechend.
Allein im Jahr 2002 ging in unserem Landkreis die Zahl der Einwohner von 76.886 auf 75.888 also um 998 Personen zurück. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2003 (I-III Quartal) fort. Hier nahm die Bevölkerung wieder um 935 Personen ab, so dass wir in unserem Landkreis mit Stand vom 31.10.2003 74.953 Einwohner haben. Diese hier kurz skizzierte Entwicklung ist ein Spiegelbild dessen, wie die Einwohnerzahlen jeder Gemeinde in unserem Land zurückgehen. Es bleibt die Frage worauf diese Entwicklung hinausläuft. Macht es Sinn kleine Zusammenschlüsse von Gemeinden zu unterstützen, wenn dann nach relativ kurzer Zeit wieder eine Neuordnung erfolgen muss? Ist das wirklich bürgerfreundlich? Ist deshalb nicht ein Zusammenschluss zu großen Gemeinschaften sinnvoller?



© CDU Stadtverband Coswig (Anhalt) 2012