Hauptausschuss der Stadt Coswig (Anhalt)
Der Hauptausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 47 (1) GO LSA. Er besteht aus 9 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Hauptausschuss koordiniert die Tätigkeit aller Ausschüsse des Stadtrates, entscheidet über die Planung wesentlicher Verwaltungsaufgaben und erledigt andere, ihm vom Stadtrat übertragene Aufgaben. Er entscheidet abschließend über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten, die Einstellung und Entlassung der Amtsleiter sowie des Leiters des Eigenbetriebes im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Weiterhin entscheidet er über die Vergabe (bis zu einer in der Hauptsatzung festgelegten Summe) von Aufträgen, Rechtsgeschäfte , Kreditaufnahmen sowie Stundung von Forderungen, Rechtsstreitigkeiten und den Maßnahmenplan „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Erhaltungsgebiet.
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