Betriebsausschuss der Stadt Coswig (Anhalt)
Der Betriebsausschuss ist als beschließender Ausschuss zu bilden, wenn die Stadt über einen Eigenbetrieb verfügt, wie es in Coswig (Anhalt) der fall ist. Der Betriebsausschuss besteht aus 9 Städträten, der Bürgermeisterin als Vorsitzende, sowie mindestens einem Beschäftigten der Stadtwerke. Der Leiter der Stadtwerke ist beratendes Mitglied des Ausschusses.
Der Betriebsausschuss bereitet zum Beispiel die Satzung vor, welche Gebühren im Rahmen der Trinkwasserversorgung regelt. Er befasst sich mit der Kalkulation in dem wirtschaftlichen Arbeit des Eigenbetriebs. Jedoch fällt die endgültige Entscheidung im Stadtrat.
Weitere Befugnisse liegen, bis zu einer bestimmten Höhe, im Beschluss von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, Vertragsabschlüssen, Rechtsgeschäften und der Führung von Rechtsstreitigkeiten.
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