Bauausschuss der Stadt Coswig (Anhalt)
Der Bauausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne des § 47 (1) GO LSA. Er besteht aus 9 Stadträten, aus deren Mitte einer den Vorsitz ausübt.
Der Ausschuss entscheidet abschließend über die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nach § 33 BauGB. Die Vergabe von Aufträgen und von Fördermitteln aus dem Sanierungsprogramm im privaten Bereich. Ferner entscheidet er über die Vorbereitung der Abwägung innerhalb des Verfahrens der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung, die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme gemäß §§ 29 ff BauGB für Angelegenheiten bei gemeindlichen Grundstücken, zu Planungs- und Entwicklungsentwürfen. Außerdem ist er für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Programm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“ für kleinteilige private Maßnahmen gemäß der kommunalen Förderrichtlinie zuständig.
Sitzungsübersicht des Ratsinformationssystems
| < Zurück | Weiter > |
|---|











